[Externer Link] Webseite - Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Zugang zu den Verwaltungsunterlagen

Zur Gewährleistung und Förderung der Transparenz der Verwaltungstätigkeit hat jeder, der zum Schutz einer rechtlich relevanten Stellung ein Interesse hat, das Recht, Verwaltungsunterlagen einzusehen. Die Details regelt Art. 24 LG 17/1993.