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Stauanlagen

Südtirol ist ein überaus wasserreiches Land. Seit jeher nutzt man diese wertvolle Ressource. Dabei ist es erforderlich, mögliche Gefahren zu berücksichtigen.

Stauanlagen, also Staudämme, Stauwehre und Staubehälter, haben ein oder mehrere Aufgaben. Sie ermöglichen eine sinnvolle Nutzung des Wassers für die Stromerzeugung, die Bewässerung, die Frostschutzberegnung, die künstliche Beschneiung, den Brandschutz, die Naherholung und zur Speicherung von Trinkwasser.
Weiters sind sie in gewissen Fällen (bei Stauanlagen im Bach-/Flussbett) wichtige Instrumente zur Regelung des Wasserabflusses bei Hochwasserereignissen. Kündigt sich etwa ein Hochwasser an, so kann der Wasserspiegel gezielt abgesenkt werden, um so Speicherkapazität zu schaffen und nachfolgend auf den talseitigen Wasserabfluss günstig einwirken zu können.

In den Zuständigkeitsbereich des Landes fallen:

  • Kleine Stauanlagen, welche eine Staudammhöhe von 15 Metern oder ein Stauvolumen von einer Million Kubikmetern nicht überschreiten.
  • Größere Anlagen: Sie liegen in der Zuständigkeit des Staates, allerdings nimmt das Land auch hier wichtige Zivilschutzaufgaben wahr. 
  • Kleinste Stauanlagen mit einem Volumen von weniger als 5000 Kubikmetern. Sie liegen in der Kompetenz der Gemeinden

Bei Stauanlagen mit einem Fassungsvermögen von über 2000 Kubikmetern bieten die Stauanlagen-Experten der Agentur für Bevölkerungsschutz eine statische, geotechnische und hydraulische Beratung an.

Gesetzlich geregelt ist der Bereich der öffentlichen Sicherheit zu den Stauanlagen und Speichern, die in die Zuständigkeit des Landes Südtirol fallen, durch das Landesgesetz vom 14. Dezember 1990, Nr. 21.

Die wichtigste Aufgabe des Amtes für Hydrologie und Stauanlagen der Agentur für Bevölkerungsschutz liegt darin, die Unversehrtheit der talseitig lebenden und arbeitenden Bevölkerung und den Schutz der Gebiete unterhalb der Stauanlagen zu gewährleisten.  Demzufolge werden von diesem Amt:

  • die Projekte zum Bau von Wasserspeichern und Flusssperren begutachtet und genehmigt;
  • der Bau und der Betrieb dieser Bauwerke beaufsichtigt;
  • die Einhaltung aller Normen durch Betreiber, Projektanten, Bauleiter und Baufirmen überwacht;
  • Planer, Baufirmen und Betreiber beraten;
  • landeseigene Becken projektiert, baut, kontrolliert und instand gehaltet;
  • die Zivilschutzaufgaben im Bereich der Stauanlagen unabhängig ihrer Staudammhöhe und ihres Stauvolumens wahrgenommen.

Wasserspeicher

Projekt, Ausführung und des Betrieb von Wasserspeichern jeglicher Nutzungsart (z.B. Trinkwasser, Stromerzeugung, Bewässerung und/oder Frostberegnung, künstliche Beschneiung, Brandschutz, Erholung), müssen vom Amt für Hydrologie und Stauanlagen genehmigt werden.
Alle Informationen und Unterlagen, die für den Erhalt einer solchen Genehmigung notwendig sind, finden Sie in CIVIS unter

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