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Verfahrensarten

Die Agentur für Bevölkerungsschutz des Landes Südtirol, errichtet mit Dekret des Landeshauptmanns vom 4. Dezember 2015, Nr. 32, ist eine vom Land abhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Organisations-, Verwaltungs-, Buchführungs- und Vermögensautonomie.

Die Kurzbeschreibung der verschiedenen Verwaltungsverfahren umfasst den Verweis auf die entsprechenden Gesetzesbestimmungen und Verordnungen sowie detaillierte Angaben zu den zuständigen  Organisationseinheiten. Dazu gehören deren Adresse, Telefonnummer, institutionelles elektronisches Postfach, Öffnungszeiten, sowie Informationen zum Parteienverkehr. Ebenfalls enthalten sind die Zugangsvoraussetzungen, wichtige Termine, notwendige Dokumente, verfügbare Vordrucke, anfallende Kosten und die Verfahrensfristen. Diese Informationen sind im Rahmen der Dienste der Landesverwaltung im Südtiroler Bürgernetz bereitgestellt.

Person, welcher im Falle der Untätigkeit der Verwaltung die Ersatzbefugnis zugewiesen ist (Art. 4-bis, Landesgesetz Nr. 17/1993):

Dr. Klaus Unterweger (Direktor der Agentur)
Drususallee 116
39100 Bozen
Tel. +39 0471 41 60 00
E-Mailbevoelkerungsschutz@provinz.bz.it
PECbevoelkerungsschutz.protezionecivile@pec.prov.bz.it

Bestimmungen über die Dauer des Verwaltungsverfahrens, über die verantwortliche Organisationseinheit und den Verfahrensverantwortlichen, die Modalitäten für den Erhalt von Informationen zu den laufenden Verfahren seitens der betroffenen Person, sowie über die verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfe, gemäß Landesgesetz Nr. 17 vom 22 Oktober 1993 über die „Regelung des Verwaltungsverfahrens“: