Landeszivilschutzplan
Der Landeszivilschutzplan (LZSP) wird erstellt, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit vorherzusehen und vorzubeugen und Notsituationen zu bewältigen
Der LZSP bestimmt im Katastrophenfall den Bedarf und die Verfügbarkeit von Personal, Räumlichkeiten, Mitteln und Ausrüstungen. Für die Autonome Provinz Bozen wurde der Plan von der Agentur für Bevölkerungsschutz erstellt, vom Landeszivilschutzkomitee am 24. August 2023 beschlossen und von der Landesregierung am 5. September 2023 mit dem Beschluss Nr. 761, genehmigt.
Erfahren Sie mehr im Landesgesetz Nr. 15 vom 18. Dezember 2002.
Ziele des Plans
Ziel des Plans ist die Bewältigung von Ereignissen menschlichen Ursprungs oder im Zusammenhang mit Naturgefahren, sowie die Sicherstellung der Vorbereitung, Rettung und Bewältigung eines Notfalls. Der Plan hat folgende Ziele:
- Effiziente Warnung zur Vorbereitung auf erwartete Ereignisse
- Zuverlässige Alarmierung und Kommunikation für die Bewältigung von Ereignissen
- Schutz von Menschen, Gütern, Siedlungen, Dienstleistungen und der Umwelt
- Förderung der Zusammenarbeit und optimale Nutzung der verfügbaren Ressourcen
- Förderung der Wiederherstellung: für eine schnelle Rückkehr zur Normalität
- Resilienz: für die Verbesserung der Fähigkeit, mit zukünftigen Ereignissen umzugehen
Koordinierung mit anderen Plänen
Der Landeszivilschutzplan integriert sich mit übergeordneten Plänen wie nationalen Notfallplänen und dient als Grundlage für die Erstellung anderer Sonderpläne für spezifische Ereignisszenarien, sowie für die Gemeindezivilschutzpläne der Provinz. Er bietet einen Rahmen zur Integration der Pläne, die Definition gemeinsamer Ansätze und fördert den Zugang zu Informationen über digitale Mittel.
Aufbau des Planes
Der Landeszivilschutzplan basiert auf einem komplexen Informationssystem, das über IT-Plattformen, Datenbanken und Instrumente wie den Zivilschutzbrowser abgerufen werden kann. Der hier veröffentlichte Plan stellt daher einen Auszug der in den oben genannten Medien vorhandenen Inhalte dar und spiegelt nicht vollständig die Interaktivität und Navigationsfähigkeit der über digitale Plattformen verfügbaren Originalinhalte wider. Der Landeszivilschutzplan besteht in dieser Form aus einem Hauptdokument und fünf Anhängegruppen.