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Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen

Das Betriebsabkommen für die Bauarbeiter, die mit privatrechtlichem Vertrag direkt von der Agentur für Bevölkerungsschutz eingestellt werden, wurde durch den Beschluss der L. R. Nr. 1041 vom 9.3.1987 und dessen nachfolgende Änderungen festgelegt.

Die Veröffentlichung der auf Landesebene abgeschlossenen Kollektivverträge finden Sie auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen Kollektivverträge auf Landesebene.

Die Autonome Provinz Bozen führt die Kollektivvertragsverhandlungen für das Personal der Landesverwaltung und der von ihr abhängigen Körperschaften in Ausübung der primären Gesetzgebungsbefugnis, aufgrund des Autonomiestatutes, autonom aus, unter Einhaltung der in Artikel 1 Absatz 3 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 165/2001 festgelegten Prinzipien.

Es sind keine ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen zu den staatlichen vorgesehen.