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Außerordentliche Maßnahmen und Notfälle
Die Agentur für Bevölkerungsschutz des Landes Südtirol, errichtet mit Dekret des Landeshauptmanns vom 4. Dezember 2015, Nr. 32, ist eine vom Land abhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Organisations-, Verwaltungs-, Buchführungs- und Vermögensautonomie.
Außerordentliche Maßnahmen und Notfälle sind auf den jeweiligen Seiten der Autonome Provinz Bozen veröffentlicht.