Warnzonen, Schwellenwerte, Warnstufen
Um einschätzen zu können, wie gefährlich ein Naturereignis für Menschen, Gebäude oder Infrastruktur werden kann, reicht es nicht, nur seine Stärke und Dauer zu betrachten. Wichtig ist vor allem, welche Folgen dieses Ereignis haben kann. Dafür wird das Gebiet in sogenannte Warnzonen eingeteilt. Das sind Bereiche, in denen bei einem Naturereignis ähnliche Auswirkungen zu erwarten sind.
Informationen zu den Warnzonen finden Sie auf der Seite Veröffentlichungen. Besonders empfehlen wir die „Anlage F“ der Richtlinie über das Warnsystem der Autonomen Provinz Bozen. Für jede Warnzone werden die möglichen schädlichen Auswirkungen von Naturereignissen - sogenannte Risikoszenarien. Schwellenwerte dieser Risikoszenarien ermitteln verschiedene Warnstufen, also die mögliche Gefährdung.
Die Warnstufen
Das Landeswarnsystem gliedert das Gefährdungspotenzial in vier Stufen: kein, gering, mäßig und hoch. Gleichzeitig weist man ihnen einen Farbcode zu, der die entsprechende Warnstufe kennzeichnet: grün, gelb, orange und rot.
- Die Warnstufe GRÜN (kein Gefährdungspotenzial) kennzeichnet eine vernachlässigbar geringe Eintrittswahrscheinlichkeit von Ereignissen. Es besteht keine vorhersehbare Gefahr für die Bevölkerung, aber lokal begrenzte Schäden und Individualschäden sind niemals ausgeschlossen.
- Die Warnstufe GELB (geringes Gefährdungspotenzial) entspricht der Möglichkeit kleinräumiger Ereignisse, die heftig und unvermittelt auftreten können. Es besteht bedingte, stellenweise Gefahr für die Bevölkerung; örtlich begrenzte Schäden sind möglich.
- Die Warnstufe ORANGE (mäßiges Gefährdungspotenzial) steht für räumlich begrenzte Ereignisse, die heftig und unvermittelt auftreten und länger anhalten können. Es besteht Gefahr für die Bevölkerung, erhebliche Schäden sind möglich, Verluste an Menschenleben können nicht ausgeschlossen werden.
- Die Warnstufe ROT (hohes Gefährdungspotenzial) weist auf zahlreiche oder verbreitete Ereignisse hin, verbunden mit großen weitflächigen Auswirkungen. Es besteht hohe Gefahr für die Bevölkerung; schwere Schäden sind möglich, Todesfälle können nicht ausgeschlossen werden.
Arten von Naturereignissen
Der täglich veröffentlichte Warnlagebericht für Naturereignisse in Südtirol ist das Hauptprodukt des Landeswarnsystems. Es bildet die Grundlage für die Bewertung der jeweiligen Stufe des Gefährdungspotenzials und der daraus resultierenden Warnstufe für acht Arten von Naturereignissen:
Hydrogeologische Ereignisse
Hydrogeologische Ereignisse: sind mit einem Gefährdungspotenzial durch kleinräumige Wassergefahren (Übersarungen, Murgänge) und durch gravitative Prozesse (Oberflächenrutschungen, Steinschlag, Felssturz, Gleiten, Hangrutschungen, tiefgründige Massenbewegungen) verbunden.
Gewitter
Starke Gewitter: Das Gewitterrisiko ist mit starken, unwetterartigen Regenfällen, die häufig von heftigen Windböen, Hagel und Blitz begleitet sind, verbunden. Ein weiterer Risikofaktor bei Gewittern besteht in ihrer Persistenz und damit in ihrer Fähigkeit, äußerst schwere Auswirkungen in kleinräumigen Gebieten zu verursachen.
Hochwasser
Hochwasser: wird durch verbreitete, intensive und/oder anhaltende Niederschlagsereignisse bedingt und kann den Anstieg der Flusspegel und Überflutungen verursachen. Bei der Bewertung des Gefährdungspotentials wird außerdem das Vorhandensein und den Betrieb von Stauanlagen berücksichtigt.
Schneefall im Tal
Schneefall im Tal: berücksichtigt die durch Schneefall ausgelösten Auswirkungen auf die Wohngebiete des Talbodens. Es wird jene Neuschneemenge berücksichtigt, die die von der Bevölkerung ausgeübten Tätigkeiten und den öffentlichen und privaten Verkehr be- oder verhindern kann, und Ausfälle der Grundversorgungsnetze sowie Schäden an Gebäuden und Strukturen, verursachen kann.
Lawinen
Lawinen: Lawinen, welche Infrastrukturen oder besiedeltes Gebiet erreichen, können große Schäden verursachen. Für die Bewertung des Gefährdungspotentials durch Lawinen wird das besiedelte Gebiet berücksichtigt und somit die Lawinen, die diese Gebiete erreichen können. Nicht berücksichtigt werden Lawinen, die das freie Gelände betreffen.
Extreme Temperaturen
Extreme Temperaturen: Dieses Risiko bezieht sich auf Szenarien, die mit dem Auftreten von hohen und von tiefen Temperaturen verbunden sind. Extreme Temperaturen können Auswirkungen auf die Gesundheit, aber auch auf die Aufrechterhaltung der Grundversorgungsdienste und auf die Infrastrukturen haben.
Waldbrände
Waldbrände: Ein Waldbrand ist ein unkontrolliertes Feuer in einem bewaldeten Gebiet, das sich zu einem zerstörerischen Feuer entwickeln kann. Die Waldbrandgefahr wird durch die meteorologischen Bedingungen (z. B. Trockenheit), die Umweltbedingungen (Vegetationstyp) und die menschlichen Aktivitäten beeinflusst.
Starkwind
Starkwind: Kann Schäden an Gebäuden und Dächern, Umstürzen und Abtreiben von Vordächern, Zelten, Pavillons und Baugerüsten, Abbrechen von Ästen, Umstürzen von Bäumen, Verkehrsbehinderungen (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr, Seilbahnen und Skilifte), Ausfälle der Stromversorgung und der Telekommunikationsnetze verursachen.
Es ist Aufgabe jeder Behörde, den Warnlagebericht täglich zu konsultieren, um die in ihrem Zuständigkeitsgebiet erwarteten Gefährdungspotenziale zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Entscheidung über den Zivilschutzstatus im eigenen Zuständigkeitsbereich. Die Einsatzkräfte, die Technischen Dienste und die Betreiber essenzieller Dienste und Infrastrukturen setzen dann - gemäß eigener Notfallpläne - die für den jeweiligen Zivilschutzstatus vorgesehenen Notfallvorsorge- und Notfallmanagementmaßnahmen um.
Auch alle Bürger und Bürgerinnen, die den Warnlagebericht konsultieren und die Bedeutung der Warnstufen kennen, können sich entsprechend besser verhalten sowie aktiv und effektiv dazu beitragen, Unannehmlichkeiten und Gefahren durch Naturereignisse zu reduzieren.
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