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Wohlbefinden am Arbeitsplatz
Die Agentur für Bevölkerungsschutz des Landes Südtirol, errichtet mit Dekret des Landeshauptmanns vom 4. Dezember 2015, Nr. 32, ist eine vom Land abhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Organisations-, Verwaltungs-, Buchführungs- und Vermögensautonomie.
Informationen zu den Erhebungen zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz finden Sie auf der Transparenzseite des Landes.