Liegenschaftsvermögen
Die Agentur für Bevölkerungsschutz hat keine Immobilien in ihren Eigentum, sondern verwaltet Immobilien der Autonomen Provinz Bozen.
Funkumsetzer
Informationen bezüglich der Konzessionen für die Nutzung der Funkumsetzerstationen des Landes, welche vom Amt für Zivilschutz der Agentur verwaltet werden, finden Sie im Südtiroler Bürgernetz: Konzessionen Funkumsetzerstationen.
Öffentliches Wassergut
Gesetzliche Grundlage: Beschluss der Landesregierung vom 17. März 2020, Nr. 185
- Bau- und Grundparzellen des Öffentlichen Wassergutes (Stand 31.12.2025)
- Bau- und Grundparzellen des Öffentlichen Wassergutes (Stand 31.12.2024)
- Bau- und Grundparzellen des Öffentlichen Wassergutes (Stand 27.12.2023)
- Bau- und Grundparzellen des Öffentlichen Wassergutes (Stand 30.12.2022)
- Bau- und Grundparzellen des Öffentlichen Wassergutes (Stand 03.01.2022)
- Bau- und Grundparzellen des Öffentlichen Wassergutes (Stand 25.01.2021)
- Bau- und Grundparzellen des Öffentlichen Wassergutes (Stand 31.12.2020)
- Bau- und Grundparzellen des Öffentlichen Wassergutes (Stand 18.10.2019)
Bekanntgabe der zu vergebenden Besetzungskonzessionen im Sinne des Beschluss der Landesregierung vom 17. März 2020, Nr. 185:
- Veröffentlichung 2023.492.D – Einreichetermin: 11.03.2026
- Veröffentlichung 2020.479.D – Einreichetermin: 15.03.2026
- Veröffentlichung 2023.68.D – Einreichetermin: 15.03.2026
- Veröffentlichung 2016.69.D – Einreichetermin: 29.03.2026
- Veröffentlichung 2020.784.D – Einreichetermin: 01.04.2026
- Veröffentlichung 2025.947.D – Einreichetermin: 01.04.2026