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Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz

Der PTPCT (Piano triennale di prevenzione della corruzione e trasparenza - Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz) und der PIAO (Piano integrato di attività e organizzazione - Integrierter Tätigkeits- und Organisationsplan) sind Dokumente programmatischen Charakters. Im PTPCT und im Abschnitt „Korruptionsprävention und Transparenz“ des PIAO legt jede Verwaltung ihren Grad der Korruptionsgefährdung fest und gibt die Maßnahmen an, die zur Prävention des Risikos ergriffen werden sollen. Die Identifizierung und die anschließende Planung von Maßnahmen zur Korruptionsprävention stellen den zentralen Bestandteil dar.

Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz samt Anlagen und zusätzliche Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung laut Artikel 1, Absatz 2-bis, Gesetz Nr. 190/2012 und Artikel 10, Absatz 8, Buchstabe a) gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013.

Lesen Sie mehr dazu im Abschnitt Weitere Inhalte - Vorbeugung der Korruption.

Laut Artikel 10, Absatz 1 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013, ist jede Verwaltung verpflichtet, in einer eigenen Sektion des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz die Verantwortlichen für die Übermittlung und Veröffentlichung der Unterlagen, Informationen und Daten anzugeben.