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Mietverträge
Die Agentur für Bevölkerungsschutz des Landes Südtirol, errichtet mit Dekret des Landeshauptmanns vom 4. Dezember 2015, Nr. 32, ist eine vom Land abhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Organisations-, Verwaltungs-, Buchführungs- und Vermögensautonomie.
Entrichtete und eingehobene Miet- oder Pachtzinse (Veröffentlichung im Sinne von Art. 30 des GvD Nr. 33/2013) sind in der Liste der Provinz aufgeführt und finden Sie auf der Transparenzseite der Provinz.