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A. Gewährung von Beiträgen, Zuschüssen und Finanzierungen an die Freiwilligen Feuerwehren, an den Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren, an die Bezirksverbände, an die Landesfeuerwehrschule und an die Genossenschaften mit beschränkter Haftung der Freiwilligen Feuerwehren im Sinne des Artikel 52 des Landesgesetzes vom 18. Dezember 2002, Nr. 15
1. - 6. Teil 2022

B. Finanzierungen an den Landesverband der freiwilligen Feuerwehren Südtirols

C. Vereinbarungen mit Freiwilligenorganisationen

D. Tabelle der Beiträge an Gemeinden gemäß Art. 1, 4 und 5 des Landesgesetzes vom 12. Juli 1975, Nr. 34

E. Gewährung von Beiträgen an Organisationen ohne Gewinnabsicht für Vorhaben zur Vorbeugung und Soforthilfe im Katastrophenbereich

F. Zuschüsse für den Betrieb und die ordentliche Instandhaltung von Stützpunkteinrichtungen gemäß Art. 52, Absaz 1 Buchstabe c), Landesgesetz Nr. 15/2002

A. Gewährung von Beiträgen, Zuschüssen und Finanzierungen an die Freiwilligen Feuerwehren, an den Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren, an die Bezirksverbände, an die Landesfeuerwehrschule und an die Genossenschaften mit beschränkter Haftung der Freiwilligen Feuerwehren im Sinne des Artikel 52 des Landesgesetzes vom 18. Dezember 2002, Nr. 15

B. Finanzierungen an den Landesverband der freiwilligen Feuerwehren Südtirols

C. Vereinbarungen mit Freiwilligenorganisationen

D. Gemeinden

E. Gewährung von Beiträgen an Organisationen ohne Gewinnabsicht für Vorhaben zur Vorbeugung und Soforthilfe im Katastrophenbereich

F. Zuschüsse für den Betrieb und die ordentliche Instandhaltung von Stützpunkteinrichtungen gemäß Art. 52.1.c), Landesgesetz Nr. 15/2002

A. Gewährung von Beiträgen, Zuschüssen und Finanzierungen an die Freiwilligen Feuerwehren, an den Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren, an die Bezirksverbände, an die Landesfeuerwehrschule und an die Genossenschaften mit beschränkter Haftung der Freiwilligen Feuerwehren im Sinne des Artikel 52 des Landesgesetzes vom 18. Dezember 2002, Nr. 15

B. Finanzierungen an den Landesverband der freiwilligen Feuerwehren Südtirols

Zusatzfinanzierung an den Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols

C. Vereinbarungen mit Freiwilligenorganisationen

D. Gemeinden

E. Gewährung von Beiträgen an Organisationen ohne Gewinnabsicht für Vorhaben zur Vorbeugung und Soforthilfe im Katastrophenbereich

F. Zuschüsse für den Betrieb und die ordentliche Instandhaltung von Stützpunkteinrichtungen gemäß Art. 52.1.c), Landesgesetz Nr. 15/2002